Direkt zum Inhalt

Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung ist freiwillig. Wir behaupten damit keine gesetzliche Pflicht, die für diese Website möglicherweise nicht besteht — die Prüfung dazu steht weiter unten.

Angestrebter Stand

Ziel dieser Website ist die Erfüllung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.2, Konformitätsstufe AA. WCAG 2.2 ist seit dem 5. Oktober 2023 eine Empfehlung des World Wide Web Consortium.

Umgesetzt und geprüft wurden unter anderem: Kontrastverhältnisse für Text und für Trennlinien und Umrandungen, Umbruch ohne waagerechtes Scrollen bei 320 Pixel Breite, sichtbarer Tastaturfokus, Zielflächen von mindestens 24 Pixeln, genau eine Hauptüberschrift je Seite ohne übersprungene Ebenen, Auszeichnung von Sprachwechseln im laufenden Text und Rücksicht auf die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.

Wie geprüft wurde

Die Kontraste sind berechnet, nicht geschätzt: jede Farbpaarung, die auf der Website übereinander liegt, wird bei jedem Bau gegen ihren Schwellenwert gerechnet — 4,5:1 für Text, 3:1 für Trennlinien, Umrandungen und den Fokusring.

Ebenfalls bei jedem Bau geprüft: Länge und Eindeutigkeit von Seitentitel und Beschreibung, Anzahl der Hauptüberschriften und Ebenensprünge, wechselseitige Stimmigkeit von canonical und hreflang, tote interne Verweise, Anker ohne Ziel sowie Bilder ohne Alternativtext oder ohne Maßangaben.

Bekannte Grenzen

Die Prüfung ist automatisiert und durch eigene Kontrolle ergänzt. Sie ersetzt keinen Test mit Hilfsmitteln durch betroffene Nutzerinnen und Nutzer; ein solcher Test hat nicht stattgefunden.

Die Alternativtexte der Fotos beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist. Sie können nicht ersetzen, was ein Bild an Stimmung vermittelt.

Der Spam-Schutz des Kontaktformulars ist ein Dienst eines Drittanbieters. Seine Bedienbarkeit mit Hilfsmitteln liegt nicht in unserer Hand. Ist er nicht eingerichtet, nimmt das Formular Anfragen auch ohne ihn an.

Zur Barrierefreiheit des Hauses selbst sagt diese Erklärung nichts. Dazu liegt uns keine geprüfte Angabe vor; siehe dazu die Informationsseite.

Greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um. Es wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; seine Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025. Verkündung und Anwendbarkeit sind also zwei verschiedene Daten.

Ob es für diese Website greift, hängt an zwei Punkten. Erstens erfasst das Gesetz Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — also Angebote, über die ein Vertrag auf elektronischem Weg zustande kommt. Diese Website nimmt keine Buchung an, prüft keine Verfügbarkeit und schließt keinen Vertrag; sie informiert und verweist für die Buchung auf eine externe Plattform. Zweitens nimmt das Gesetz Kleinstunternehmen von den Pflichten für Dienstleistungen aus; als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat.

Nach beidem spricht mehr dafür, dass für diese Website keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit besteht. Eine belastbare Einordnung setzt Angaben zum Betreiber voraus, die uns bisher nicht vorliegen. Deshalb behaupten wir hier weder eine Pflicht noch eine Konformität nach BFSG — sondern nennen WCAG 2.2 AA als das Ziel, das wir uns selbst gesetzt haben.

Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung.

Rückmeldung

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt dieser Website in einer anderen Form? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir nehmen solche Hinweise auf und ändern, was sich ändern lässt.

Stand:

Bild groß ansehen